Die Münzstätten Westfalens...

...waren die Städte Münster, Bielefeld, Soest, Paderborn & Herford.

 

 

Die Münzen Westfalens wurde in neuerer Zeit nur zu einem Bruchteil in der Region Westfalen-NRW selbst hergestellt, anders als im Mittelalter bis ca. um das Jahr 1400 herum. Doch es gab eine Vielzahl von Münz-Prägestätten welche immer wieder Münzen ausprägten. Dazu gehörten Bielefeld, Münster, Soest, Corvey, Höxter, Paderborn, Herford, Dortmund, Rheda, Detmold & Minden.

 

Vor dem Jahre 1566 beaufsichtigte keine hohe Reichsinstanz die Prägungen der einzelnen Münzherren, diese leiteten ihr Recht oft aus einem mittelalterlichen Privileg ab. Im Jahre 1551 war die Aufsicht über das Münzwesen den einzelnen Reichskreisen übertragen worden, Westfalen wurde dem Niederländisch-Westfälischen Kreis zugeordnet.

 

Der Reichskreis beschloß die Anwendung der Reichsmünzordnung von 1559. Für die Münzprägestätten wurden einheitliche Normen des Edelmetall-Feingehaltes festgelegt. Ein sog. ‚Kreiswardein’, dass heisst Münzprüfer, sollte den Feingehalt überprüfen. Auch alle Münzmeister wurden verpflichtet, Register über die Ausprägungen zu führen und diese dann beim Wardein vorzulegen. Ausserdem sollten von allen Münzprägungen Belegstücke in einer Truhe mit Schlössern deponiert werden, zu deren Öffnung der Münzmeister, der Kreiswardein und der örtliche Wardein jeweils einen Schlüssel erhielten. Der Kreiswardein überprüfte auch die im Umlauf befindlichen Geldstücke aus Gold, Silber und Kupfer. Auf den Münzen selbst waren der verantwortliche Münzmeister und auch das jeweilige Prägejahr zu vermerken. Die Münzwardeine hatten ihre eigenen Goldstempel & Silberstempel, Punzen genannt, mit welchen der Feingehalt der Stücke garantiert wurde, sogenannte Garantiestempel oder Garantiepunzen.

 

Größtes Silberstück war in allen Reichskreisen der Reichsthaler. Gemeinsame Normen bestanden auch hinsichtlich der halben Thaler und Viertelthaler. Nach der Neuordnung von 1566 sollten in jedem Kreis nur vier Münzprägestätten in Betrieb bleiben, welche auch die Aufträge für andere berechtigte Prägeherren ausführen sollten. 1566 und 1567 wurden in Rietberg und Rheda neue Prägestätten eingerichtet. Im Jahre 1571 wurden dann gemäß der Reichsmünzordnung Köln, Münster, Aachen und Emden als Kreismünzstätten festgelegt. Vorher war die Prägung an vielen Orten eingestellt worden, so im Jahre 1566 in Dortmund und Höxter, 1567 in Herford und Rheda, zuletzt 1570 in Rietberg.

 

Die Beschränkung auf die vier Kreismünzstatten war volkswirtschaftlich sinnvoll, aber tatsächlich ließ diese sich wegen der Eigeninteressen der Fürsten nicht durchsetzen, da nur die eigene Prägetätigkeit einen Gewinn ermöglichte. Hinzu kam die Tatsache, daß die Kreismünzstätte Münster schon 1571 nach kurzer Tätigkeit den Betrieb einstellte. Ausserdem ermöglichten es viele Reichskreismitglieder, die Genehmigung einer eigenen Prägestätte durchzusetzen. Auffallenderweise entstanden diese zusätzlichen Münzen vor allem im östlichen Westfalen, dem heutigen OWL, so etwa in Minden 1573, im Jahre 1578 in Bielefeld, in Paderborn 1592, in Marsberg 1601, in Höxter 1606 und in Rietberg 1614. Die Reichsmünzordnung war damit passé.

 

Das Hauptprodukt dieser Prägestätten war der Groschen zu 1/24 Thaler. Als Münzmeister fungierten Kaufleute welche in pachtähnlichen Verträgen die Prägestätten von den jeweiligen Landesherren übernahmen. Meist stammten diese Kaufleute aus Familien, welche schon seit langem im Geldgeschäft tätig waren. Die Tätigkeit erforderte Kentnisse der Metallurgie von Edelmetallen wie Gold, Silber & Kupfer sowie technischer Aspekte der Prägetätigkeit. Die Arbeits- und Aufenthaltsorte der meisten Münzmeister wechselten außerdem häufig.

 

Die Vermehrung der Prägestatten zeigt, daß der Niederländisch-Westfälische Kreis wenig erfolg in Münzangelegenheiten aufwies da seine Mitglieder wohl nicht daran Interesse hatten. Die Kontrolle, welche sich auf die Lieferung von Registern & Münzproben nach Köln beschränkte, war an sich nicht sonderlich effektiv. So überrascht es nicht, wenn das Hauptprodukt der Münzstätten, nämlich die Groschen sowie die stark kupferhaltigen Kleinmünzen von Bielefeld & Minden, immer schlechter wurden. 


Nach dem Jahre 1600 setzte sich diese Entwicklung fort. Die Konkurrenz der Münzstätten untereinander führte zu steigenden Silberpreisen und infolgedessen zu einem sinkenden Silbergehalt des Geldes. Dieses führte zu steigenden Warenpreisen, wenn diese in kleiner Münze entrichtet wurden. Der rechnerische Taler und das tatsächlich ausgeprägte Stück entwickelten sich weiter auseinander.

Nach dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges machte der stark gestiegene Finanzbedarf die Staaten noch anfälliger gegenüber den zweifelhaften ‚Schlagschatz’ -Angeboten von Seiten der Münzmeister. Dieser Prägewettlauf weitete sich nochmehr aus. Das Rohmaterial lieferten die Umlaufmünzen, im Verhältnis zu ihrem Kurswert hochwertige Geldstücke, also vor allem die Silbertaler. Diese wurden geschmolzen und zu schlechtem Silbergeld mit höherem Nennwert umgemünzt.

 

Eine Prägung nach altem Schrot und Korn vermochte sich in Konkurrenz zu diesen Kipper-Münzstätten nicht mehr zu behaupten. Im allgemeinen Umlauf nahmen die nach der Reichsvorschrift hergestellten Thaler ab, von Monat zu Monat wurden diese jetzt im Kurs höher angesetzt. Die Münzen verschlechterten sich an Silbergehalt & Gewicht weitergehend, die Talerprägung erschöpfte sich in kleinen Stückzahlen und diente lediglich der staatlichen Repräsentation. Daher sind diese seltenen Stücke oft nur in fürstlichen & adeligen Münzsammlungen zu finden und erzielen heute sehr hohe Sammlerpreise.

 

Für münzprägende Herrschaften war es nur scheinbar ein Geschäft. Da das ‚gute’ Silbergeld verschwand und durch sogenanntes Kippergeld ersetzt wurde, floß auch nur schlechte Münze in die Staatskassen zurück. Andererseits bestanden vor allem die Truppen auf Zahlung in vollwertiger Münze. So wurde die Kipperherstellung, an welcher sich in Westfalen das Bistum Paderborn, die Abtei Corvey und die Grafschaften Rietberg sowie Tecklenburg beteiligt hatten, nach umfangreicher Tätigkeit im Jahre 1621 beendet. Die Kippermünzen wurden fast vollständig eingezogen und der weitere Umlauf untersagt. Diese Münzen lieferten nun ihrerseits das Rohmaterial für eine neue Münzherstellung welche nach der alten Norm vorgenommen wurde. Das Kippermaterial war verbraucht und es stellten die letzten Prägestätten ihre Tätigkeit vorerst ein und überließen die Geldversorgung denjenigen Staaten, welche über den notwendigen Bestand an Edelmetall wie Gold & Silber verfügten.

 

 

Während die Herstellung von Goldmünzen und Silbermünzen vom Reichskreis überwacht wurde, war die Herstellung von Kupferstücken nicht kontrolliert. Zur Zeit des Mittelalters hatte es solches Kupfer-Geld in Westfalen nicht gegeben. Dessen Besonderheit lag darin, dass der Nennwert durch das Metall nicht gedeckt war. Den Anfang einer solchen Kupferprägung machte 1559 die Stadt Soest, diese gehörte zur Grafschaft Mark. Im Jahre 1560 folgten die Stadt Münster, 1570 die Stadt Osnabrück und sodann weitere Landesstädte der Bistümer Münster, Paderborn und Osnabrück sowie die Städte Hamm und Unna. Auch wenn diese Prägung ohne die Genehmigung des zuständigen Landesherrn erfolgte, unternahm dieser jedoch nichts Konkretes dagegen, zumal sich die hergestellte Menge in Grenzen hielt und im wesentlichen nur im lokalen zirkulierte. Begründet wurde die Prägung von den Städten mit einem angeblichen Kleingeldmangel, aber in Wahrheit durfte das Finanzproblem der Stadtkassen selbst der eigentliche Grund gewesen sein.

 

Die Stadt Dorsten war kurkölnische Münzstätte vom 13. bis zum 17. Jahrhundert. In Dorsten wurden Pfennige ausgeprägt nach Münsterschem und Soester Vorbild. In jüngerer Zeit, etwa von 1650 bis 1690 prägte man kleinere Silbermünzen ohne Nennung der Prägestelle. Mit landesherrlicher Genehmigung von 1653 wurden bis 1662 unterwertige 8-Heller-Stücke mit Titel & Wappen des Erzbischofs auf der Vorderseite und mit dem Stadtnamen auf der Rückseite geprägt.

Ohne landesherrliche Genehmigung wurden 1593 und 1624, wahrscheinlich auch 1592, Kupfermünzen in der Stadt Haltern im Amt Dülmen geprägt. Bekannt geworden sind bisher Werte zu 1, 3, 6, & 9 Pfennig mit Wappen auf der Vorderseite und Wertzahl auf der Rückseite. Dadurch ergaben sich Konflikte mit dem Landesherrn in Münster, welcher durch den ‚recessus destitutionis’ von 1627 die weiteren Prägungen verboten.

 

Kaiser Heinrich IV. ließ in Recklinghausen Pfennige mit seinem Brustbild prägen. Recklinghausen war aber auch Münzstätte der Erzbischöfe von Köln im 13. und 14. Jahrhundert. Bekannt sind Pfennige nach münsterischem Vorbild der Erzbischöfe Konrad, Engelbert IL, Siegfried, Heinrich II. und auch Walram. Die Stadt Recklinghausen prägte mit Erlaubnis des Erzbischofs von Köln 1662 Stücke zu 2 Albus und zu 8 Hellern, 1663 auch solche zu 8 Hellern. Zudem gibt es 8 Heller ohne Jahreszahl, welche auch wohl in dieser Zeit entstanden sind.

Zum Geldproblem wurde die Kupferprägung allerdings erst, als im Unterschied zur Silberprägung, die ersten Prägemaschinen während der letzten Jahre des 16. Jahrhunderts verwendet wurden. Damit ließen sich kostengünstig eine gewaltige Menge Münzen herstellen und zugleich der Gewinn vervielfachen. Doch die Akzeptanz des Kupfergeldes ließ nach oder wurde teils vollständig verweigert. Während der Wipper-& Kipperkrise griff das Problem auch nach Ostwestfalen - OWL über. In den Jahren 1621 und 1622 stellten mehrere Städte wie Soest und Paderborn, sowie als erste Landesherren das Herzogtum Westfalen und die Grafschaften Lippe und Ravensberg Kupfermünzen her. Nach der Kipperzeit von 1618 bis 1622 ließ ihre Prägung zwar nach, doch war es ein chronisches Problem Westphalens welches bis ins 18. Jahrhundert hinein andauerte.

von Kupfermünzen.

 

Aber auch Marsberg im Sauerland war Münzstätte.

826 – Kaiser Ludwig der Fromme schenkt Ober- und Niedermarsberg der Abtei Corvey

900 – Ludwig das Kind verleiht Niedermarsberg das Markt-, Münz- und Zollrecht

1180 – Das Herzogtum Westfalen und Engern kommt politisch an den Kurfürsten und Erzbischof von Köln.

1191 – Nennung von Horhusener Denaren, danach zieht die Münze wohl mit einem Großteil der Niedermarsberger nach Obermarsberg mit der Eresburg.

1226 - 1228 – Die Eresburg befindet sich in Hand des Erzbischofs von Köln, muss aber zurückgegeben werden.

1229 – Erster Münzmeister in Obermarsberg wird genannt.

1230 – Der Abt Hermann von Corvey verkauft die Hälfte der Stadt, sowie das gesamte Münzrecht an den Erzbischof von Köln.

1280 – Vorübergehend letztmalige Erwähnung eines Münzmeisters in Marsberg. Die Münze ruht bis 1605.

1325 – Obermarsberg tritt dem Westfälischen Städtebund bei.

1507 – Der Abt von Corvey verkauft seine Hälfte der Stadt an den Erzbischof und Kurfürsten zu Köln.

1601 – Wiederaufnahme der Münze.

1615 – Ein Gesuch an die Kammerräte zu Bonn, wieder gute Apfelgroschen prägen zu dürfen.

1629 – Der Kurfürst Ferdinand bestätigt das Münzrecht

1636 – Sind die Schweden und Hessen in Marsberg.

1758 – Franzosen, Engländer,Hessen, Sachsen und Braunschweiger durchziehen Marsberg

1802 – Pariser Vertrag. Das kurkölnische Herzogtum Westfalen fällt an Hessen-Darmstadt.

1816 – Wiener Kongress. Das Herzogtum Westfalen geht in die preußische Provinz Westfalen über.

Folgende Münzprägungen sind in Marsberg / Sauerland nachweisbar.

1060 - 1230 Münzprägungen unter Corvey : Denare.

1226 - 1312 Münzprägungen unter Köln : Denare , Oboli und Vierlinge.

1312 ist zum letzten Mal von sogenannter ‚Marsberger Währung’ die Rede.

1605-1618 Städtische Prägungen : Groschen, Dreier und Elflinge. Münzmeister war Jacob Pfahler. Die Annahme Marsberger Groschen von 1618 wird durch den Kurfürsten verboten. Die Münze ruhte dann für 12 Jahre.

1630 - 1638 Städtische Prägungen : Kupferpfennige, 1/28 Taler. Münzmeister ist Urban Felgenhauer.

 

Und auch die alte Hansestadt Herford war Prägestätte in Westfalen.

Im Jahr 973 bestätigte und erneuerte Kaiser Otto I. dem Reichsstift Herford die Ausübung des Münzrechts, Zollrechts & Marktrechts. Diese Urkunde erwähnt eine ältere Münzrechtsverleihung an das Reichsstift Herford von einem Königs Ludwig.

 

Eindeutig identifizierbare Herforder Münzen sind erst aus dem 11. Jahrhundert bekannt. Für die Jahre zwischen 1120 und 1190 fehlen hingegen wieder jegliche Belege für eine Prägetätigkeit des Frauenstifts.

Für die darauffolgende Zeit bestehen wieder Zeugnisse für Münzprägungen. Um 1200 - 1210 sind Prägungen der Äbtissin nachweisbar. Dann von 1224 bis zum späten 14. Jahrhundert haben die Kölner Erzbischöfe in Herford ihr Münzrecht ausgeübt. Die Äbtissin Gertrud II. zur Lippe hatte diverse Rechte an der Altstadt und Neustadt, einschließlich des profitablen Münzrechts, dem Erzbischof Engelbert I. (1216-1225) zur Hälfte abgetreten, da Engelbert in seiner Eigenschaft als Herzog von Westfalen ihr im Gegenzug das Recht zum Bau und Befestigung der Herforder Neustadt erteilt hatte.

Zwischen den Jahren 1390 bis 1545 ruhte dann der Münzhammer in Herford.

Zur Mitte des 16. Jahrhunderts entstand hier wieder eigenes Geld, da unter der Äbtissin Anna II. von Limburg (1520-1565) die Münzprägung wieder aufgenommen wurde und weiterhin die Abtei zusammen mit der Stadt das Münzrecht ausübte.

Unter Margarete II. zur Lippe (1565-1578), der Nachfolgerin der Äbtissin Anna II., wurde die Münzprägung weiter fortgeführt. Der Äbtissin wurde im Jahr 1567, unter dem Vorwurf schlechtes Geld geprägt zu haben, jede weitere Münzprägung untersagt. Damit endete die Münzprägung des Stifts Herford.

1580 und von 1636 bis 1646 prägte die Stadt in alleiniger Verantwortung. Nach der Annexion in den preussischen Staat erfolgte schließlich noch in den Jahren 1670-1671, im Namen der Stadt, unter der Aufsicht der kurfürstlichen Regierung eine umfangreiche Ausgabe von Kupfermünzen.

 

Nachweisbare Münzprägungen im Hochstift Paderborn gibt es seit dem frühen Mittelalter.

Obwohl keine Verleihungsurkunde erhalten ist, haben die Bischöfe von Paderborn zu einem unbekannten Zeitpunkt im 9. oder 10. Jahrhundert das Münzprivileg verliehen bekommen. Urkundlich belegt ist das Paderborner Münzrecht erst durch Kaiser Konrad II. in der Regierungszeit von 1024-1039.

Der Aufbau des Paderborner Territoriums hatte seit dem 13. Jahrhundert große Geldmittel verschlungen. Um diese finanziellen Mittel zu erlangen, verpfändeten die Paderborner Fürstbischöfe ihre Münzstätten an die Städte des Hochstifts, Paderborn, Brakel, Nieheim, Warburg, Hofgeismar und Hallenberg. Erst zum Ende des 16. Jahrhunderts forderte der Landesherr das profitable Münzregal zurück und erzwang von den Städten die entsprechenden Privilegien zurück. Paderborn und Warburg erklärten stellvertretend für alle Städte des Hochstifts ihr Einverständnis. Das Ende der Paderborner Münzprägungen wiederum liegt im Jahre 1803, als das Hochstift Paderborn an Preußen fiel und daraufhin die Münzprägung eingestellt wurde.

Parallel zu den Prägungen der diversen Fürstbischöfe haben das Paderborner Domkapitel einerseits und die Städte Paderborn und Warburg andererseits Münzen prägen lassen. Prägungen des Domkapitels waren vor allem die ‚Sedisvakanzmünzen’, da das Domkapitel zwischen dem Tod eines Fürstbischofs und der Wahl eines neuen die Regierungsgewalt ausübte. Parallel zu den Sedisvakanz-Prägungen kam es in den Jahren 1617 und 1618 zur Ausmünzung von Kupfermünzen. Dieser Umstand war allerdings nur deshalb möglich, weil man eine Lücke in der Reichsmünzgesetzgebung ausnutzte.

 

Geschichte & Münzgeschichte vom ‚Königreich Westphalen’.

Das vom französischen Kaiser Napoleon Bonaparte geschaffene Königreich Westphalen, französisch ‚Royaume de Westphalie’, erstreckte sich über Gebietsteile von heute sieben Bundesländern, nämlich Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Westphalen umfasste insbesonders die ehemaligen preußischen Gebiete westlich der Elbe, die Landgrafschaft Hessen-Kassel, das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel sowie das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg mit den östlichen Gebieten Amt Calvörde und Blankenburg zusammen, nicht aber das ehemalige Herzogtum Westfalen.

Das Königreich Westphalen deckte sich geographisch nur teilweise mit der späteren preußischen Provinz Westfalen. Eindeutig westfälische Gebiete, also mit einer westfälisch-sprachigen Bevölkerung, lagen nur im äußersten Westen. Bis zu seinem Ende zählten hierzu die folgenden bereits preußisch verwalteten Gebiete wie die ehemaligen Fürstbistümer Paderborn und Osnabrück, die Grafschaft Ravensberg (bis 1810 vollständig) und das Fürstentum Minden. Osnabrück war zwar 1802–1806 bereits Teil von ‚Kurhannover’, wurde aber auch unter Kurhannover bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis gerechnet. Geschaffen wurde das Königreich nach dem Frieden von Tilsit von Napoléon Bonaparte per Dekret von 1807 für seinen jüngsten Bruder Jérôme ‚Hieronymus’ aus dem Kurfürstentum Hessen-Kassel, dem Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, sowie kur-braunschweig-lüneburgischen, den preußischen Gebieten westlich der Elbe und obersächsischen Gebietsteilen. Die Hauptstadt wurde die bis dahin kurhessische Hauptstadt Kassel. Von seinen Untertanen wurde Jerome alsbald als ‚König Lustik’ verspottet.

Im Jahre 1809 stiftete Jerome Napoleon in Paris einen „Orden der ‚Westphälischen Krone’.

Die Finanzen des Königreiches wurden durch ständige Kontributation an Frankreich zerrüttet und auch dadurch, dass Napoleon und Jerome einen Großteil der einst steuerpflichtigen Güter als Apanagen französischen Offizieren überließen.

Die grosse Finanznot des Königreichs Westphalen beschleunigte die Säkularisierung der Kirchengüter, welche dann von reichen Bürgern erworben wurden. Davon abgesehen, vereinheitlichte der westphälische Staat schrittweise das Steuersystem in den vorher sehr unterschiedlichen Landesteilen. Das Königreich Westphalen wurde nach französischem Vorbild in Departements ‚Département’, die Departements in Distrikte ‚Districts’, diese in Kantone und dann wieder in Munizipalitäten eingeteilt. Eine Ausnahme bildete der Distrikt Bielefeld, in welchem jeder Kanton nur eine Munizipalität hatte.

1808 wurde im ‚Königreich Westphalen’ der ‚Code Napoleon’ als bürgerliches Gesetzbuch eingeführt. Gleichzeitig wird der französische Franken Landeswährung. Seit 1809 war die Dezimalrechnung und das metrische System eingeführt worden. Der französische Franken war Landeswährung, jedoch blieben die im Lande vorhandenen Münzen anderer Währungen im Gebrauche. König Jerôme hat zwischen 1808 und 1813 eine umfangreiche Münztätigkeit entfaltet. Dieser ließ Münzen nach französischer Währung prägen, in Gold 20-, 10- und 5-Franc, in Silber 5-, 2 und ½-Franc, in Billion 20-, 10-, 5- und 2-Centimes sowie in Kupfer 5-, 3-, 2- und 1-Centimes. Geprägt wurden aber auch Pistolen und, nach Konventions-Fuß, ⅔-Taler und 24 Mariengroschen 1/6- 1/12- und 1/24-Taler. Weiter Mariengroschen, 4-Pfennige sowie 2- und 1 Pfennige Kupfermünzen, und im Leipziger-Münzfuß 24 Mariengroschen.

 

Nach den Friedensschlüssen vom Jahre 1815 sind weder münzrechtlich noch im Münzfuß grundsätzliche Veränderungen im deutschen Münzwesen eingetreten. In der Verfassung des Deutschen Bundes der 35 eigenständigen Fürsten, welcher an die Stelle des alten ‚Deutschen Reichs’ getreten war, blieb die Münzhoheit unverändert den einzelnen Bundesstaaten vorbehalten. Diese haben zunächst weiter nach den aus dem 18. Jahrhundert übernommenen Münzfüßen geschlagen.

 

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